Elektronische Einreisegenehmigung & eVisa - was Sie wissen sollten

Rechtzeitig beantragt - unbeschwert reisen!
Ein Schreibtisch mit einer Weltkarte als Unterlage, einem Sonnenhut und einer Kamera, eine Person bedient mit der einen Hand ein Handy und mit der anderen einen Laptop

Immer mehr Länder setzen auf digitale Lösungen für die Einreise. Statt eines klassischen Visums im Pass benötigen Reisende häufig eine elektronische Einreisegenehmigung (z. B. ESTA, eTA, ETA) oder ein eVisa, das online beantragt wird.

Was ist der Unterschied?

  • Elektronische Einreisegenehmigung (ETA/eTA/ESTA): Für visumfreie Länder, aber verpflichtend vor der Reise. Beispiele: USA (ESTA), Kanada (eTA), Australien (ETA).
  • eVisa: Elektronisches Visum, das die klassische Visumerteilung ersetzt. Beispiele: Indien, Kenia, Sri Lanka.


Wann beantragen?

Beantragen Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig vor der Reise, am besten spätestens 2–4 Wochen vorher.
Einige Länder genehmigen Anträge innerhalb weniger Stunden, andere benötigen mehrere Tage.


Was wird benötigt?

  • Gültiger Reisepass (oft mit Mindestgültigkeit von 6 Monaten)
  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Reisedetails (Flugnummer, Aufenthaltsort)
  • Zahlungsmittel (Kreditkarte für die Gebühr)
  • Passfoto (bei eVisa häufig erforderlich)


Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Elektronische Einreisegenehmigung: Meist wenige Minuten bis 72 Stunden.
  • eVisa: Je nach Land 1–7 Werktage, in Ausnahmefällen länger.


Wichtiger Hinweis

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die offiziellen Webseiten der jeweiligen Länder. Vermeiden Sie Drittanbieter, um zusätzliche Kosten und Risiken zu vermeiden.

 

Elektronische Einreisegenehmigung (ETA/eTA/ESTA)

   

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